Allgemeine Reisebedingungen
( Stand August 2024 )
1. Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Maya Moto Tours ( vertreten durch Paul Lamann ) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Maya Moto Tours zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Maya Moto Tours vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
3. Mindestteilnehmerzahl
Maya Moto Tours behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger als 4 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall 4 Wochen vor Fahrtantritt umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen , Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Maya Moto Tours ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Maya Moto Tours nicht zu vertreten sind: Benzin, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Eintrittsgebühren für die Nationalpark.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn der Kunde spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterrichtet wird. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 8 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt, bzw. hat einen Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzreise aus unserem Angebot.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Maya Moto Tours kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Maya Moto Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 150,- € pro Person berechnet.
Im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers stehen Maya Moto Tours folgende Zahlungen zu:
* bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
( mindestens jedoch 150,- € Bearbeitungsgebühr pro Person )
* bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
* bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
* ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises,
* am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Maya Moto Tours nicht nachweist, daß der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Maya Moto Tours einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Maya Moto Tours zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behältMaya Moto Tours den vollen Vergütungsanspruch. Maya Moto Tours eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Maya Moto Tours von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Maya Moto Tours als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Maya Moto Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Maya Moto Tours ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Kosten für die notwendige Unterbringung ( nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie ) werden von Maya Moto Tours für einen Zeitraum von höchsten 3 Nächten pro Reisendem übernommen.
7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Maya Moto Tours informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Paß-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Maya Moto Tours nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Maya Moto Tours direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Maya Moto Tours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Maya Moto Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651 / Abs 3 BGB spätestens 2 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Maya Moto Tours geltend zu machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Maya Moto Tours die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Teilnehmer-Zusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Mietmotorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand sein muß. Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer sowie deren gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Maya Moto Tours keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
10. Beachtung von Anweisungen
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Maya Moto Tours das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
11. Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Maya Moto Tours , seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt Maya Moto Tours und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Maya Moto Tours bleibt davon unberührt. Soweit Maya Moto Tours die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Maya Moto Tours lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Maya Moto Tours übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) Maya Moto Tours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Maya Moto Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Bootsfahrten, Museumsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Maya Moto Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Mietmotorräder
Wenn ein Mietmotorrad bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist, gelten die Bestimmungen des Vermieters. Der/die Reiseteilnehmer/in verpflichtet sich das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit er /sie ein Schaden am Motorrad verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Soweit an einem Motorrad ein Schaden auftritt , der während der Tour nicht in einem angemessenem Zeitraum behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintritt.
13. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.
14. Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen Maya Moto Tours ist La Ceiba /Honduras.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
15. Veranstalter in Deutschland
GS Sportreisen GmbH
Geschäftsführer : Bernhard
Arnulfstr. 300
80639 München
Germany
E-Mail: info@maya-moto-tours.com
Internet: www.maya-moto-tours.com